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Die typisch fränkische Dorfform ist ein Rundling, der mit Graben und Wall umgeben ist. Der Wall ist mit Effen (bekannt auch als Ulmen oder Rüster) bepflanzt, so wie man es heute noch in Eppelsheim nördlich von Worms sehen kann. Auch Eckelsheim war so angelegt. Drei Pforten schützten die Zugangsstraßen; | Die typisch fränkische Dorfform ist ein Rundling, der mit Graben und Wall umgeben ist. Der Wall ist mit Effen (bekannt auch als Ulmen oder Rüster) bepflanzt, so wie man es heute noch in Eppelsheim nördlich von Worms sehen kann. Auch Eckelsheim war so angelegt. Drei Pforten schützten die Zugangsstraßen; | ||
- | Im Jahre 1336 erhielt Raugraf Georg II., Herr zur Altenbaumburg, | + | Im Jahre 1336 erhielt Raugraf Georg II., Herr zur Altenbaumburg, |
Vermutlich in diesem Zusammenhang ist die Verordnung des Pfalzgrafen Ruprecht I. aus dem Jahre 1374 zu deuten, laut derer sich die Kurpfalz verpflichtete, | Vermutlich in diesem Zusammenhang ist die Verordnung des Pfalzgrafen Ruprecht I. aus dem Jahre 1374 zu deuten, laut derer sich die Kurpfalz verpflichtete, |